Selbständigerwerbende mit Regelsozialhilfe

Selbständigerwerbende, die kein existenzsicherndes Einkommen erzielen, können dauerhaft wirtschaftliche Hilfe erhalten, wenn sie nicht mehr in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden können und die Tätigkeit eine soziale Integration und eine Tagesstruktur gewährleistet. Die Bedingungen für eine selbständige Tätigkeit werden mit Vereinbarung geregelt.

Selbständigerwerbende müssen jeden Monat ihre Ein- und Ausgaben belegen. Dafür kann ihnen das Formular für den Nachweis der Rechnungsführung für Selbständigerwerbende (Buchhaltung) abgegeben werden. 

Selbständigerwerbende müssen Mehrkosten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit aus ihren Einnahmen selbst bezahlen. 

Wird einer selbständigen Erwerbstätigkeit aufgrund fehlender Vermittlungsfähigkeit zugestimmt, müssen mindestens die Betriebskosten mit dem Ertrag gedeckt werden.

Das Verrichten einer Erwerbsarbeit berechtigt grundsätzlich zu einem Einkommensfreibetrag (EFB). Wenn der erzielte Ertrag aus einer dauerhaften selbständigen Erwerbstätigkeit tiefer als die Pauschale für einen EFB ausfällt, dient die Tätigkeit nachweislich einer sozialen Integration, was die Auszahlung einer Integrationszulage (IZU) rechtfertigt. Zusatzkosten, beispielsweise für Verkehrsauslagen, gelten grundsätzlich als Betriebskosten. Fallen Zusatzkosten ausnahmsweise zu Lasten der Sozialhilfe an, werden sie analog den Regeln für eine anerkannte Arbeit ausbezahlt.

Die Sozialbehörde entscheidet über die Anerkennung der Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Die Bedingungen werden mit Vereinbarung geregelt. 

Personen, die in selbständiger Erwerbstätigkeit sind oder eine solche ausüben wollen, kann das Merkblatt für Selbständigerwerbende und der Fragebogen und Antrag für Selbständigerwerbende abgegeben werden.

BGE 115 V 170 f. E. 9a

Bundesgerichtsentscheid 

SKOS-Merkblatt

Unterstützung für Selbständigerwerbende

SKOS-Praxisbeispiel 

Haben selbständig Erwerbstätige Anrecht auf Sozialhilfe? 

SKOS-RL, Kapitel C.2 Erläuterungen h 

Selbständigerwerbende