Hilfsangebote für Arbeitssuchende

Nicht alle Menschen sind in der Lage, selbständig Arbeit zu finden. Kann eine unterstützte Person nicht aus eigenen Kräften und mithilfe von anderen eine Arbeit suchen, prüfen die Sozialhilfeorgane ergänzende Hilfsangebote.

In jedem Kanton stehen verschiedene kostenlose Angebote für die Stellensuche bereit, beispielsweise die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV, Berufsbildungszentren, Beratungs- und Coachingangebote, Brückenangebote, Berufsbildungsprojekte und das Case Management der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ). Verschiedene Kantone und Gemeinden haben weitere Kompetenzzentren eingerichtet, die Unterstützungshilfen anbieten. 

Damit die Stellensuche gelingt, können ergänzende Hilfsangebote, beispielsweise Schreibdienste, Bewerbungsmassnahmen und persönlichkeitsbildende Kurse und Massnahmen durch Sozialhilfeorgane werden.

Die Kosten für Hilfsangebote gehören zu den situationsbedingten Leistungen (SIL). Zulagen und Zusatzkosten sind möglich. 

Liegt ein Antrag vor, ist er innert einer angemessenen Frist zu beurteilen. Zunächst ist zu prüfen, ob die Massnahme den Zielen der Sozialhilfe dient. Je nach Ursache für die Massnahme sind weitere Leistungsträger abzuklären. Auch ist zu prüfen, ob sich der Kanton an den Kosten für die Massnahme beteiligt.

Es ist hilfreich, vorab abzuklären, welche Massnahmen bereits über eine andere Sozialhilfestelle oder über Sozialleistungen eingeleitet wurden und zu welchen Zielen sie geführt haben. 

Bei Teilarbeitsunfähigkeit ist vorab ein ausführlicher Arztbericht mit Empfehlung und Prognose im Zusammenhang mit einer Massnahme anzufordern. Es muss klar sein, ob die Ziele im Sozialhilfebezug mit der Massnahme erreichbar sind.

Angebote setzen in der Regel Deutschkenntnisse voraus. Vor Einleiten einer Massnahme ist zu prüfen, ob die betroffene Person mit ihren Schreibkompetenzen und Sprachkenntnissen bestehen kann.

Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.