Lebenslauf und Bewerbungsunterlagen

Um sicherzustellen, dass die Arbeitssuche erfolgreich ist, müssen unterstützte Personen ihren Lebenslauf und die Bewerbungsunterlagen (= Zertifikate und Bewerbungsschreiben) vorlegen. 

Sind die Unterlagen nicht oder nicht vollständig vorhanden oder ist der Lebenslauf nicht aktuell, hat die betroffene Person schlechte Referenzen, ist der Erfolg einer Arbeitssuche in Frage gestellt.

Nicht alle unterstützten Personen benötigen einen Bewerbungskurs, sondern können sich selbständig bewerben. Für Lebensläufe sind im Internet verschiedene Vorlagen kostenlos verfügbar, beispielsweise via der Webseite jobs.ch.

Schlechte Arbeitszeugnisse sind, wenn möglich, berichtigen zu lassen. Es ist wichtig, die Berichtigung zeitnah zu fordern, weil für Schlichtungs- und Klageverhandlungen Fristen gelten.

Das Staatssekratariat für Wirtschaft SECO informiert zum Thema Arbeitszeugnis u.a. darüber, wie ein Arbeitszeugnis ausgestaltet werden muss. 

Bei Bedarf auf Berichtigung ist zunächst mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin zu suchen. Ist das Zeugnis korrekt, aber zum Nachteil der betroffenen Person, kann sie ergänzend zu einem Arbeitszeugnis eine formelle Arbeitsbestätigung nach Art. 330a OR (Zeugnis) verlangt. Das Zeugnis beschränkt sich auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Ist das Zeugnis nicht korrekt und ist ein Arbeitgeber, eine Arbeitgeberin nicht zur Korrektur bereit, ist schriftlich dazu aufzufordern.  Wird die Forderung nicht erfüllt, kann der Schlichtungs- und Klageweg bestritten werden. Über das Verfahren informieren die kantonalen Arbeitslosenkassen.