Mehrkosten für die Arbeitssuche
Mehrkosten können sich im Zusammenhang mit Bewerbungen ergeben. Fallen Mehrkosten an, gehören zu den weiteren situationsbedingten Auslagen.
In einer Praxishilfe der SKOS ist die Frage beantwortet ist, ob Kosten für die Arbeitssuche übernommen werden: Kosten für Porti, Bewerbungsmappen, Couverts und Fahrspesen für Bewerbungsgespräche ausserhalb des öffentlichen Nahverkehrs können gegen Vorweisen der Einzelbelege übernommen werden, soweit sie die Position im Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) übersteigen.
Telefonspesen und Auslagen für Zeitungsabonnemente werden nicht vergütet; sie sind mit der Pauschale des GBL abgedeckt.
Die Stellensuche berechtigt nicht zu einer Zulage.
Seit der Publikation der erwähnten Praxishilfe haben sich die Anforderungen für Bewerbungen verändert. Bewerbungen sind mehrheitlich online zu tätigen, nur noch in wenigen Fällen werden Porti und Bewerbungsmappen eingesetzt. Daher übersteigt der finanzielle Aufwand für Bewerbungen nur noch selten den in der Pauschale des GBL verfügbaren Betrag und werden in der Regel nur zusätzlich vergütet, wenn sie regelmässig anfallen.
Auch die Arbeitslosenkasse vergütet keine zusätzlichen Kosten für Bewerbungen. Es wird von den Versicherten erwartet, dass sie sich dennoch bewerben. Ausnahmen gibt es bei finanzierten Massnahmen im Zusammenhang mit der Stellenvermittlung. Sie sind im Einzelfall ausgewiesen und begründet. Die RAV stellt Computerräume mit Drucker und Papier für Bewerbungen zur Verfügung.
Es gibt Integrationsangebote, bei denen die Spesen für Bewerbende übernommen werden, wenn die begleitete Arbeitssuche ein Bestandteil der Massnahme ist. Antragstellende erhalten die Spesen direkt von Seiten Angebot vergütet.
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Übernimmt die Sozialhilfe Kosten für die Arbeitssuche?
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