Mehrkosten für die Arbeitssuche
Mehrkosten können sich im Zusammenhang mit Bewerbungen ergeben. Fallen Mehrkosten an, gehören zu den situationsbedingten Auslagen nach Kapitel C.6.8 Abs. 1 Skos (Weitere SIL).
Die Stellensuche berechtigt nicht zu einer Zulage.
Mehrkosten für Porti, Bewerbungsmappen, Couverts werden bei Antragstellung und gegen Vorweis der Einzelbelege geprüft, soweit sie die Position im Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) nachweislich übersteigen. Es gibt Gemeinden, die einen Pauschalbeitrag vergüten, andere bezahlen einen Teilbetrag des nicht im GBL enthaltenen Anteils für Papeteriewaren, wiederum andere vergüten keine Mehrkosten für Bewerbungen.
Telefonspesen und Auslagen für Zeitungsabonnemente werden nicht vergütet; sie sind im GBL enthalten.
Zusatzkosten für Bewerbungsgespräche werden vergütet, sofern die Einladung für das Bewerbungsgespräch und die Vollzugsmeldung, beispielsweise in Form einer Absage oder Zusage nach dem Bewerbungsgespräch, vorliegt.
Es gibt Anbieter von Integrationsangeboten, die Spesen für Bewerbende übernehmen. Antragstellende sind zu informieren, dass sie Vergütungen beim Anbieter oder bei der zuständigen Sozialversicherung beantragen müssen.
Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.