Stellenvermittlung
Für die Stellenvermittlung steht u.a. das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum RAV auch nach einer Aussteuerung zur Verfügung. Es unterstützt aktiv bei der Stellensuche und bietet Massnahmen bei Anspruchsberechtigung und bei Aussteuerung an.
Einige Kantone und Gemeinden haben eigene Triage- und Vermittlungsstellen für die berufliche und soziale Integration oder vermitteln die Beratung an Drittanbieter.
Personen, die sich selbst helfen können, melden sich direkt bei kostenlosen Stellenvermittlungen am Wohnort oder nutzen die Angebote im Internet. Es wird erwartet, dass unterstützte Personen zunächst nach ihren Möglichkeiten selbst organisieren und kostenlose Hilfsangebote heranziehen.
Fallen Kosten für eine Stellenvermittlungsmassnahme an, beispielsweise weil das Angebot für die Beratung und Vermittlung Beiträge verlangt, gehören sie, je nach Zielsetzung, zu den situationsbedingten Leistungen (SIL) in den Bereichen Bildung oder Arbeit.
Zulagen und Zusatzkosten sind möglich, wenn es sich bei der Stellenvermittlung um eine von Sozialhilfeorganen bewilligte Integrationsangebot handelt.
Liegt ein Antrag vor, ist er innert einer angemessenen Frist zu beurteilen. Zunächst ist zu prüfen, ob die Massnahme den Zielen der Sozialhilfe dient. Je nach Ursache für die Massnahme sind weitere Leistungsträger abzuklären. Auch ist zu prüfen, ob sich der Kanton an den Kosten für die Massnahme beteiligt.
Es ist hilfreich, vorab abzuklären, welche Massnahmen bereits über eine andere Sozialhilfestelle oder über Sozialleistungen eingeleitet wurden und zu welchen Zielen sie geführt haben.
Bei Teilarbeitsunfähigkeit ist vorab ein ausführlicher Arztbericht mit Empfehlung und Prognose im Zusammenhang mit einer Massnahme anzufordern. Es muss klar sein, ob die Ziele im Sozialhilfebezug mit der Massnahme erreichbar sind.
Angebote setzen in der Regel Deutschkenntnisse voraus. Vor Einleiten einer Massnahme ist zu prüfen, ob die betroffene Person mit ihren Schreibkompetenzen und Sprachkenntnissen bestehen kann.
Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.