Deutschkurse für Minderjährige

Damit sich Kinder und Jugendliche in der Schweiz integrieren und am Schulunterricht und an einer Ausbildung teilnehmen können, haben sie die deutsche Sprache schnellstmöglich zu lernen. 

Deutschkurse für Kinder und Jugendliche, die aus einem anderssprachigen Land in die Schweiz kommen, werden übernommen, sofern sie sich die deutsche Sprache nicht im familiären Umfeld aneignen können.

Kleinkinder können vor Eintritt in den obligatorischen Kindergarten ihre Deutschkenntnisse in einer Spielgruppe oder in anderen Formen der familienergänzenden Betreuung lernen, wenn ihre Eltern die deutsche Sprache nicht oder ungenügend beherrschen. Für Kinder und Jugendliche im Schul- oder Ausbildungsalter sind zunächst ergänzende Angebote der Schule oder der Bildungsstätte abzuklären. 

Beiträge für Deutschkurse gehören zu den situationsbedingten Leistungen (SIL) nach Kapitel C.6.2 Skos (Bildung). Zulagen für Jugendliche und junge Erwachsene Zusatzkosten sind möglich. 

Für die Vorbereitung und Durchführung einer Massnahme kann das Koordinationsformular für Integrationsmassnahmen eingesetzt werden sowie das Formular für die Zielvereinbarung mit den Eltern.

Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.

Die Kantone regeln die Kostenentschädigungen an die Gemeinden, die durch Deutschkurse entstehen. Die Gemeinden müssen ihren Aufwand beim Kanton melden und die Kosten einfordern.

Die SKOS stelle ein Grundlagenpapier zum Thema Integrationsauftrag, Fokus soziale Integration zur Verfügung.