Eignungsabklärung, Einstufung und Prüfungen
Manche Bildungsangebote führen vor einer Aufnahme in eine Bildungsmassnahme eine Eignungsabklärung oder einen Einstufungstest durch und stellen die Gebühren in Rechnung; vgl. Kapitel Potentialabklärung.
Auch Prüfungen sind für bestimmte Bildungsangebote gebührenpflichtig. In einigen Kantonen und Gemeinden stehen kostenlose Angebote zur Verfügung, beispielsweise für Deutsch-Einstufungstests.
Beiträge für Gebühren im Zusammenhang mit einer Bildungsmassnahme gehören zu den situationsbedingten Leistungen (SIL) nach Kapitel C.6.1 Abs 2 lit. b Skos (Grundsätze). Zulagen und Zusatzkosten sind möglich.
Liegt ein Antrag vor, ist er innert einer angemessenen Frist zu beurteilen. Zunächst sind alle möglichen Leistungsträger abzuklären, beispielsweise kostenfreie Angebote oder die Möglichkeit des Kostenerlasses über die Bildungsstätte.
Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.