Nachhilfeunterricht, Aufgabenhilfe
Kosten für Nachhilfeunterricht und Aufgabenhilfe werden geprüft, sofern sie nicht kostenlos von der Bildungsstätte oder im privaten Umfeld durchgeführt werden können.
Bei Kindern und Jugendlichen hat nach Kapitel C.6.2 Erläuterungen c Skos (Erstausbildung bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen) ein erfolgreicher Schulabschluss höchste Priorität, damit eine Berufsbildung möglich wird. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen in einer Berufsbildung sind alle notwendigen Massnahmen einzusetzen, damit ein Abschluss gelingt.
Beiträge für Nachhilfeunterricht und Aufgabenhilfe gehören zu den situationsbedingten Leistungen (SIL) nach Kapitel C.6.2 Skos (Bildung). Zusatzkosten sind möglich. Zulagen werden keine vergütet.
Minderjährige, die die Unterstützungsmassnahme für die Grundschule benötigen, erhalten keine Zulagen. Junge erwachsene Personen, die die Massnahme im Zusammenhang mit Ausbildung benötigen, erhalten die Zulagen im Rahmen der bewilligten Ausbildung.
Liegt ein Antrag vor, ist er innert einer angemessenen Frist zu beurteilen. Zunächst sind alle möglichen Leistungsträger abzuklären; auch kostenlose Hilfen im familiären Umfeld.
Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.