Nachhilfeunterricht, Aufgabenhilfe

Kosten für Nachhilfeunterricht und Aufgabenhilfe werden geprüft, sofern sie nicht kostenlos von der Bildungsstätte oder im privaten Umfeld durchgeführt werden können.

Ein erfolgreicher Schulabschluss hat höchste Priorität, damit eine Berufsbildung möglich wird. Für die Berufsbildung sind alle notwendigen Massnahmen einzusetzen, damit ein Abschluss gelingt.

Beiträge für Nachhilfeunterricht und Aufgabenhilfe gehören zu den situationsbedingten Leistungen (SIL). Eine Kostenbeteiligung durch den Kanton ist abzuklären. 

Zusatzkosten sind möglich. 

Minderjährige, die die Unterstützungsmassnahme für die Grundschule benötigen, erhalten keine Zulagen. Junge erwachsene Personen, die die Massnahme im Zusammenhang mit Ausbildung benötigen, erhalten die Zulagen im Rahmen der bewilligten Ausbildung. 

Liegt ein Antrag vor, ist er innert einer angemessenen Frist zu beurteilen. Zunächst sind alle möglichen Leistungsträger abzuklären; auch kostenlose Hilfen im familiären Umfeld. 

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SKOS-RL, Kapitel C.6.2

Bildung

SKOS-RL, Kapitel C.6.2 Erläuterungen c

Erstausbildung bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen