Geburtsvorbereitungskurs

Geburtsvorbereitungskurse werden für Einzelpersonen und Paare angeboten. 

Es ist zu empfehlen, unterstützte Frauen, die von einem nicht unterstützten Partner ein Kind erwarten, mit dem sie einvernehmlich die Geburtsvorbereitung planen, keine Kosten zu gewähren. Es kann erwartet werden, dass der nicht unterstützte Partner die Kosten übernimmt. Von einem Einvernehmen ist u.a. auszugehen, wenn das Paar zusammenlebt, die Geburtsvorbereitung gemeinsam plant und/oder der Partner am Geburtsvorbereitungskurs teilnimmt. 

Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs können den weiteren SIL nach Kapitel C.6.8 Abs. 1 Skos (Weitere SIL) zugeordnet werden. 

Die Sozialhilfeorgane integrieren die Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs in der Regel in der Pauschale für die Grundausstattung für ein Kind. Bei diesem Vorgehen ist der Pauschalbeitrag so festzulegen, dass bei Teilnahme an einem Kurs noch genug Geld für andere notwendige Anschaffungen im Zusammenhang mit einer Geburt vorhanden ist. Sind sie nicht in der Pauschale integriert, können sie getrennt von den übrigen Kosten Im Zusammenhang mit einer Geburt geregelt werden.

Je nach Krankenversicherung werden die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse vollumfänglich oder mit einem Mindestbeitrag übernommen. Antragstellende haben daher die Kosten vorab bei ihrer Krankenversicherung abzuklären und die Antwort vorzulegen. 

Spitäler bieten auch Geburtsvorbereitungskurse an. Bei der Festlegung der Kosten für einen Kurs sind die Möglichkeiten am Wohnort abzuklären.

Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.