Musikunterricht und -instrumente
In der Regel werden keine Kosten für Musikinstrumente vergütet. Für die Kostenübernahme können Stiftungen, Fonds, Vereine oder Kirchenverbände angefragt oder im Internet nach kostenlosen Angeboten gesucht werden.
Liegt ein Antrag auf Kostenvergütung für ein Musikinstrument vor, ist er in angemessener Zeit zu prüfen. Ein möglicher Antrag auf (Teil-)Erlass ist vorzunehmen.
Bei einer Kostenprüfung für Musikunterricht und -instrumente für Kinder und Jugendliche wird analog den Kosten für Freizeitaktivitäten für Minderjährige verfahren, wenn sie nicht im Rahmen einer Ausbildung beantragt werden. Ist ein Musikinstrument im Rahmen einer Grundschule notwendig, fallen die Kosten in den obligatorischen Unterricht und ist von der Schule zu finanzieren.
Ist ein Musikinstrument im Rahmen einer speziellen Ausbildung notwendig, ist die Ausbildungsstätte nach Kostenübernahme oder nach Möglichkeiten durch Stiftungen und Fonds anzufragen. Bei einer stipendienberechtigten Ausbildung können die Kosten vorschussweise vergütet und mit Stipendienantrag zurückgefordert werden, ansonsten gehören die Kosten zu den situationsbedingten Leistungen im Bereich Bildung.
Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.