Spielgruppen
Durch die Kostenübernahme einer Spielgruppe kann eine soziale Benachteiligung aufgrund Sozialhilfeabhängigkeit verhindert werden. Kinder können sich im Umgang mit anderen Kindern üben, was insbesondere für Kinder sinnvoll ist, die aus einem fremdsprachigen Land in die Schweiz eingereist sind und in der Kultur und Sprache in der Schweiz nicht geübt sind. Es ist darauf zu achten, dass Kinder und Jugendliche im Sozialhilfebezug nicht bessergestellt werden als andere, die ohne Sozialhilfeunterstützung leben.
Ist eine Spielgruppe aus sozialen Gründen angezeigt, wird analog den Regelungen für die ergänzende Kinderbetreuung aus sozialen Gründen vorgegangen.
Liegen weder soziale noch berufliche Gründe für die externe Kinderbetreuung vor und ist es den Eltern möglich, die Kinderbetreuung selbst zu übernehmen, werden die Kosten nicht vergütet oder sie fallen in den Bereich der Freizeitaktivitäten für Minderjährige (= Kinder und Jugendliche).
Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.