Empfängnisverhütung
Kosten für Verhütungshilfen, beispielsweise Antibabypille, Kondome und Spiralen, sind in der Pauschale für den Grundbedarf (GBL) enthalten (= pharmazeutische Produkte resp. selbst bezahlte Medikamente) und werden nicht zusätzlich im Rahmen der situationsbedingten Leistungen (SIL) vergütet.
Ist ein operativer Eingriff für die Empfängnisverhütung angezeigt oder liegen besondere Gründe vor, können die medizinischen Massnahmen für eine Empfängnisverhütung in den Bereich der situationsbedingten Leistungen (SIL) fallen.
Einige Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für Verhütungsmittel.
Liegt ein Antrag vor, ist er innert einer angemessenen Frist zu beurteilen. Zunächst sind alle möglichen Leistungsträger abzuklären. Obligatorische Krankenversicherungen übernehmen empfängnisverhütende Massnahmen und die dafür notwendigen chirurgischen Eingriffe nur in Ausnahmefällen und mit medizinischer Begründung. Dafür haben antragstellende Personen ein ärztliches Attest vorzulegen. Das Attest kann für eine vertrauensärztlichen Abklärung weitergereicht werden.
Auf der Website swissmom.ch sind Kosten für Verhütungsmittel in ungefähren Beträgen aufgelistet. U.a. sind folgende Kosten ausgewiesen:
180 bis 200 Franken pro Jahr für Antibabypille und Minipille
260 bis Fr. 340 Franken pro Jahr für Dreimonatsspritze
Eine Kupferspirale mit einer Wirkungszeit von 5 Jahren kostet rund 200 Franken inkl. Nachkontrolle.
Eine Hormonspirale mit einer Wirkungszeit von 5 Jahren kostet zwischen 500 bis 700 Franken inkl. Nachkontrolle.
Die Sterilisation eines Mannes kostet rund 1'000 Franken und diejenige einer Frau rund 2’000 Franken.
Die Regelungen zur Empfängnisverhütung werden in den Gemeinden unterschiedlich festgelegt.
Wird ein Antrag mit Kostengutsprache beantwortet, ist sie aufzuheben, wenn die wirtschaftliche Hilfe endet und noch Ansprüche bestehen.
Antragstellende und unterstützte Personen erhalten ein Merkblatt über die Krankenkosten und Gesundheitspflege. Die nehmen die Informationen zur Kenntnis und erklären mit Unterschrift auch ihr Einverständnis zum Vorgehen.
URLs
SKOS-RL, Kapitel C.3.1 Erläuterungen a
Grundbedarf und Warenkorb
SKOS-RL, Kapitel C.6.5 Abs. 1 lit. a
Gesundheit