Fitnessabonnement

Kosten für Freizeit und Sport sowie Vereinsbeiträge sind in der Pauschale für den Grundbedarf (GBL) enthalten und werden nicht zusätzlich im Rahmen der situationsbedingten Leistungen (SIL) vergütet. 

Ist ein Fitnessabonnement aus gesundheitlichen Gründen notwendig, beispielsweise weil das Training unter Anleitung erfolgen muss, gehört es zu den situationsbedingten Leistungen (SIL) nach Kapitel C.6.5 Abs. 2 lit. a Skos (Gesundheit).

Liegt ein Antrag vor, ist er innert einer angemessenen Frist zu beurteilen. Zunächst ist zu prüfen, ob es sich um eine Freizeitbeschäftigung handelt, die in die Positionen des Grundbedarfs (GBL) nach Kapitel C.3.1 Erläuterungen a (Grundbedarf und Warenkorb) fällt. 

Ergeht der Antrag aufgrund einer gesundheitlichen Ursache, sind Offerten und ein ärztliches Attest zu verlangen. Das Attest kann für eine Zweitmeinung einer vertrauensärztlichen Abklärung unterzogen werden. 

Es ist zu klären, ob eine kostenlose Alternative möglich ist. Ist keine andere Variante möglich, beispielsweise weil das notwendige Training unter Anleitung erfolgen muss, sind alle möglichen Leistungsträger abzuklären. Die Krankenversicherung ist für einen Kostenbeitrag anzufragen. Es gibt Krankenversicherungen, die u.a. im Rahmen ihrer präventiven Leistungen einen Kostenbeitrag an ein Fitnessabonnement bezahlen. Handelt es sich um eine medizinische Massnahme, sind weitere Kostenvergütungen möglich.

Ein Training, das nur unter Anleitung möglich ist, ist in der Regel befristet notwendig. Nicht in jedem Fall rechtfertigt sich ein Jahresabonnement.

Der antragstellenden Person kann ein Brief für die Ärzteschaft übergeben werden, der sie über die Notwendigkeit von näheren Angaben informiert.

Wird ein Antrag mit Kostengutsprache beantwortet, ist sie aufzuheben, wenn die wirtschaftliche Hilfe endet und noch Ansprüche bestehen.

Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.