Mahlzeitendienst

Kosten für einen Mahlzeitendienst, der aus gesundheitlichen Gründen eingesetzt wird, gehören zu den situationsbedingten Leistungen nach Kapitel C.6.5 Abs. 2 lit. a Skos (Gesundheit). 

Die Spitex bietet Mahlzeitendienste an, aber auch Alters- und Pflegeheime am Wohnort. Die Dienste werden von älteren Menschen beansprucht, können aber auch für kranke und verunfallte Personen zu Hause in einem Genesungsprozess eingesetzt werden.

Kosten werden in der Regel geprüft, wenn sie durch ein ärztliches Attest begründet sind. Wird die Massnahme als dauerhafte Lösung empfohlen, kann eine vertrauensärztliche Abklärung vorgenommen werden. Die Krankenversicherung, u.a. auch IV-Stelle, Unfallversicherung und EL, sind zur Kostenübernahme anzufragen.

Für eine befristete Kostenübernahme kann analog Kapitel Spitalbeitrag verfahren werden. Wird ein Mahlzeitendienst als dauerhafte Lösung eingesetzt, kann der unterstützten Person derjenige Betrag vom Grundbedarf (GBL) in Abzug gebracht werden, die sie nachweislich für Mahlzeiten einspart.

Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.