Zahnkosten
Zahnkosten für jährliche Kontrolle, Dentalhygiene und Schmerzbehandlungen (= Notfallbehandlungen) gehören zu den situationsbedingten Leistungen (SIL).
Bei diesen Leistungen wird vom Grundsatz abgewichen, dass situationsbedingte Leistungen (SIL) vorgängig zu beantragen sind. Fallen Kosten an, können sie direkt von der zuständigen Fachperson der Sozialhilfe zum Sozialtarif des jeweiligen Kantons (= SUVA-Tarif) vergütet werden. Zahnkosten werden bezahlt, wenn die Behandlung in der Schweiz durchgeführt wird, denn der SUVA-Tarif kommt in der Schweiz zur Abwendung.
Kosten für eine Zahnsanierung sind beim zuständigen Sozialhilfeorgan vorab zu beantragen.
Kosten für eine Zahnversicherung für erwachsene Personen werden in der Regel nicht vergütet; für Kinder jedoch schon.
Zahnarztbesuche können zu Kostenvergütung von Fahrkosten berechtigen. Wer eine Ärzteschaft ausserhalb ihres Wohnorts aufsucht, obwohl am Wohnort geeignete Angebote verfügbar sind, bekommt in der Regel keine Fahrkosten vergütet. Es gehört zur Minderungspflicht einer unterstützten Person, die Sozialhilfekosten so tief als möglich zu halten; vgl. Kapitel Einschränkung der freien Zahnarztwahl.
Wird ein Antrag mit Kostengutsprache beantwortet, ist sie aufzuheben, wenn die wirtschaftliche Hilfe endet und noch Ansprüche bestehen.
Antragstellende und unterstützte Personen erhalten ein Merkblatt über die Krankenkosten und Gesundheitspflege. Die nehmen die Informationen zur Kenntnis und erklären mit Unterschrift auch ihr Einverständnis zum Vorgehen.
URLs
Revidierter Zahnarzttarif - Auswirkungen auf die Sozialhilfe
Verbeserung der zahnmedizinischen Versorgung für armutgefährdete Menschen in der Schweiz
SKOS-RL, Kapitel C.6.5 Abs. 1 lit. c
Gesundheit (Zahnkosten)
SKOS-RL, Kapitel C.6.5 Abs. 2 lit. c
Gesundheit (Zahnversicherung für Kinder)
SKOS-RL, Kapitel C.6.5 Erläuterungen a
Zahnarztkosten
Weitere SIL