Zahnversicherung

Die Kosten für Zusatzversicherungen gehören nicht zur materiellen Grundversorgung und werden nur im Einzelfall und begründet vergütet.

In Gemeinden, wo die Zahnversicherung für ein Kind immer übernommen wird, entfällt die Antragstellung im Einzelfall. 

Kosten für Zahnversicherungen für Kinder gehören zu den situationsbedingten Leistungen (SIL) nach Kapitel C.6.5 Abs. 2 lit. c Skos (Gesundheit).

Zahnversicherungen für Erwachsene werden im Einzelfall geprüft und gehören zu den situationsbedingten Leistungen nach Kapitel C.6.8 Abs. 1 Skos. Der Nutzen muss in einem sinnvollen Verhältnis zu den Ausgaben stehen. 

Bevor die Kostenübernahme einer Zahnversicherung vorgenommen wird, ist zu prüfen, ob die Prämien in den vergangenen Monaten einbezahlt wurden und der Versicherungsschutz andauert. Ist keine Kostenübernahme von Zahnkosten durch die Versicherung aufgrund der Höhe einer Franchise zu erwarten, werden keine Prämien bezahlt. 

Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.