Kostengutsprache für GBL

Kostengutsprache wird erteilt, wenn das zuständige Sozialhilfeorgan bestimmte Kosten garantiert.

Lebt eine Person beispielsweise in einer Einrichtung, kann ihr das  «Taschengeld» mit Kostengutsprache zugesichert werden. Sie erhält den Betrag von der zuständigen Stelle in der Einrichtung ausbezahlt. 

Kostengutsprachen werden in begründeten Fällen vorgenommen. Denn sie stehen dem Ziel der Sozialhilfe entgegen, Personen in ihrer selbständigen Lebensführung zu unterstützen. Längerfristige müssen daher mit ihrer Zielsetzung begründet sein; die Gründe sind zu den Akten zu geben.

Werden Direktzahlungen des GBL vorgenommen, wird derjenige Teil des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt (GBL) ausbezahlt, auf den die betroffene Person nach Abzug der Direktzahlung noch Anspruch hat.