Leistungen und Bemessung, GBL

Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) ist Teil der materiellen Grundsicherung. Er wird pauschal berechnet. Er setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Je nach Personengruppe werden unterschiedliche Pauschalen festgelegt, weil nicht alle Personen die gleichen Positionen des GBL benötigen. 

Weil sich die Pauschalen je nach Kanton unterscheiden, sind die kantonalen Rechtsgrundlagen zu beachten. Die Gemeinden legen diejenigen Pauschalen fest, die nicht vom Kanton vorgegeben sind. Dies betrifft Personen, die nicht in einer eigenen Wohnung leben. Bei der Bemessung orientieren sich die Gemeinden am SKOS-Warenkorb

Unterstützten Personen kann das Merkblatt «Grundbedarf (GBL) Sozialhilfebezug» abgegeben werden. Für den Bereich Grundbedarf sind Textbausteine in einem separaten Kapitel abgelegt.

Für Personen in einer stationären Einrichtung gelten kantonale Beiträge für persönliche Auslagen im Geltungsbereich des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG).