Ansätze und Pauschalen GBL
Gemäss den SKOS-RL wird der Grundbedarf (GBL) in Privathaushalten für Familien und familienähnlichen Wohn- und Lebensgemeinschaften in der Regel pauschaliert und anteilig berechnet. Bei einer anteiligen Berechnung (= Pauschale verteilt auf Anzahl aller Personen in einem Haushalt) wird der Anteil pro Person auf den nächsten Franken aufgerundet.
Personengruppen in anderen Wohn- und Lebensformen haben andere GBL-Ansätze, beispielsweise junge erwachsene Personen, Personen in einer Zweck-Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung, ohne Obdach, Eltern mit Besuchsrechten oder mit Kindern, die aus anderen Gründen nur tageweise im Haushalt übernachten. Diese Personengruppen benötigen entweder nicht alle Positionen des GBL oder haben für bestimmte Positionen höhere Ausgaben. Beispielsweise müssen obdachlose Personen keine Stromrechnungen bezahlen. Sie benötigen aber unter Umständen mehr finanzielle Mittel für Nahrung, wenn sie nicht selbst kochen können. Die verschiedenen Pauschalen können mit Hilfe des SKOS-Warenkorb festgelegt werden.
Für Personen in einer stationären Einrichtung gelten kantonale Beiträge für persönliche Auslagen im Geltungsbereich des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG).
Unterstützten Personen kann das Merkblatt «Grundbedarf (GBL) Sozialhilfebezug» abgegeben werden. Für den Bereich Grundbedarf sind Textbausteine in einem separaten Kapitel abgelegt.
Die Berechnung des GBL für die verschiedenen Personen und -gruppen sind in den weiteren Kapiteln näher erklärt.
URLs
Grundbedarf im Allgemeinen
Grundbedarf im Besonderen