Personen in begleitetem Wohnen

Als begleitetes Wohnen werden Unterstützungshilfen bezeichnet, die für eine Person in einer eigenen Wohnung erbracht werden. Es sind dies Entlastungsdienste und solche, die unterstützte Personen in ihrem selbständigen Wohnen unterstützen und fördern.

Die Kosten für das begleitete Wohnen haben keinen Einfluss auf den Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL). Sie gehören sie zu den weiteren situationsbedingten Leistungen (SIL). 

Werden die Hilfen aus gesundheitlichen Gründen erbracht, gelten die Regelungen nach Kapitel Hilfe, Pflege, Betreuung zu Hause oder extern

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SKOS-RL, Kapitel C.3.1

Grundbedarf im Allgemeinen