Steuern und Steuererklärung

Gemäss Art. 3 Abs. 2 lit. e ZUG (Unterstützungen) ist die Erfüllung von Steuerschulden durch ein Gemeinwesen nicht Teil eines Sozialhilfebudgets.

Wichtig im Sozialhilfebezug ist die Information an unterstützte Personen, dass auch im Sozialhilfebezug die Steuererklärung jährlich einzureichen ist. Liegen der Steuerverwaltung die Steuerangaben nicht vor, nimmt sie eine Einschätzung über das Einkommen vor, was zur Folge haben kann, dass der Anspruch auf IPV teilweise oder ganz wegfällt.