Schulden aufgrund einer Doppel- oder Falschzahlung
Schulden können sich durch zweckentfremdete Verwendung von Leistungen oder durch Doppel- oder Falschzahlungen ergeben; sie sind rückerstattungspflichtig; vgl. Kapitel Zu Unrecht bezogene Leistungen.
Die Person ist zunächst auf die Schuld hinzuweisen und zur Rückerstattung des Betrags aufzufordern. Teilt die Person mit, dass sie das Geld nicht mehr zur Verfügung hat, muss die Schuld mit Rückerstattungsverpflichtung sichergestellt werden, wenn sie in Raten zurückzubezahlen ist. Verweigert die betroffene Person die Rückerstattung, ist sie mit Entscheid (Verfügung/Beschluss) zur Rückerstattung zu verpflichten.
Zur Vermeidung einer weiteren Zweckentfremdung einer Leistung kann eine Direktzahlung weiterer Kosten vereinbart oder verfügt werden.
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Unrechtmässig bezogene und zweckentfremdete Leistungen
Falschauszahlungen