Personen in besonderen Wohnformen

Besondere Wohn- und Lebensumstände können eine Anpassung der berücksichtigten Wohnkosten rechtfertigen.

Für Personen, die beispielsweise in einer Pension, einem möblierten Zimmer oder in einer Kollektiv- oder Notunterkunft wohnen, fallen Wohnkosten an, wenn sie in einem Vertrag ausgewiesen sind. Je nach Wohnform gelten unterschiedliche Beträge. Dabei ist zu beachten, ob Mietnebenkosten anfallen und ob die Verpflegung oder ein bestimmtes Mass an Haushaltsdiensten angeboten wird.

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SKOS-RL, Kapitel C.4.2 Abs. 1 

Besondere Wohnkosten