Einzelperson ab ihrem 25. Geburtstag in einer Wohnung
Der Maximalbetrag für eine Einzelperson entspricht dem Mietzinsgrenzwert, der für einen Einpersonenhaushalt gilt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Person in einer Mietwohnung oder in Wohneigentum lebt und mindestens 25 Jahre alt ist.
| Personengruppe | Berechnung |
|---|---|
Einzelperson über 25 Jahre |
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Unterstützten Personen kann das Merkblatt «Wohnen und Sozialhilfebezug» abgegeben werden. Wohnungssuchende erhalten das Formular für den Nachweis der Wohnungssuchbemühungen. Für den Bereich Wohnen und Wohnungssuche sind Textbausteine in einem separaten Kapitel abgelegt.