Einzelperson ab ihrem 25. Geburtstag in einer Wohnung

Der Maximalbetrag für eine Einzelperson entspricht dem Mietzinsgrenzwert, der für einen Einpersonenhaushalt gilt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Person in einer Mietwohnung oder in Wohneigentum lebt und mindestens 25 Jahre alt ist.

Personengruppe Berechnung

Einzelperson über 25 Jahre 

Unterstützten Personen kann das Merkblatt «Wohnen und Sozialhilfebezug» abgegeben werden. Wohnungssuchende erhalten das Formular für den Nachweis der Wohnungssuchbemühungen. Für den Bereich Wohnen und Wohnungssuche sind Textbausteine in einem separaten Kapitel abgelegt.