Personen in begleitetem Wohnen

Als begleitetes Wohnen werden Unterstützungshilfen bezeichnet, die für eine Person in einer eigenen Wohnung erbracht werden. Es sind dies Entlastungsdienste und solche, die unterstützte Personen in ihrem selbständigen Wohnen unterstützen und fördern.

Die Ziele können mit Zielvereinbarung geregelt werden.

Die Kosten für das begleitete Wohnen werden zusätzlich zu den Wohnkosten nach den geltenden Mietzinsgrenzwerten erbracht.

Werden die Hilfen aus gesundheitlichen Gründen erbracht, gelten die Regelungen nach Kapitel Hilfe, Pflege, Betreuung zu Hause oder extern. Werden sie aus anderen Gründen erbracht, gehören sie zu den situationsbedingten Leistungen nach Kapitel C.6.8 Abs. 1 Skos (Weitere SIL). 

WohnformBerechnung

Begleitetes Wohnen

Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.

Unterstützten Personen kann das Merkblatt «Wohnen und Sozialhilfebezug» abgegeben werden. Wohnungssuchende erhalten das Formular für den Nachweis der Wohnungssuchbemühungen. Für den Bereich Wohnen und Wohnungssuche sind Textbausteine in einem separaten Kapitel abgelegt.