Personen in einer Vollzugsmassnahme (Haft)

Die Aufwendungen für den Vollzug von Freiheitsstrafen und strafrechtlichen Massnahmen sind nach Art. 3 lit. d ZUG keine Unterstützungsleistungen; vgl. Kapitel Hilfe für Personen in Vollzugsmassnahmen (Haft).

Kosten, die für Personen in einer Einrichtung und mit eigener Wohnung anfallen sind zu vergüten, solange die Wohnkosten durch das Sozialhilfeorgan anerkannt sind.

WohnformBerechnung

Vollzugsmassnahme

  • keine Wohnkosten für den Vollzug

Die SKOS erklärt die Schnittstelle Justizvollzug und Sozialhilfe in einer Praxishilfe.