Stabiles Konkubinat

Im stabilen (= gefestigten) Konkubinat werden die Wohnkosten von der Anzahl Personen im Haushalt abhängig gemacht, also anteilig auf Anzahl Personen im Haushalt berechnet.

Ein Konkubinat gilt als stabil, wenn die Partner seit mindestens zwei Jahren in einer Beziehung zusammenleben oder wenn sie weniger als zwei Jahre zusammenleben aber ein gemeinsames Kind haben; vgl. Kapitel Konkubinatsbeitrag.

URLs

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SKOS-RL, Kapitel C.2 Erläuterungen b

Unterstützungseinheit

SKOS-RL, Kapitel C.4.1 

Wohn- und Nebenkosten im Allgemeinen

SKOS-RL, Kapitel D.4.4

Konkubinatsbeitrag