Wochenaufenthalt

Nach Kapitel C.4.2 Abs. 1 Skos (Besondere Wohnkosten) können besondere Wohn- und Lebensumstände eine Anpassung der berücksichtigten Wohnkosten rechtfertigen.

Unterstützten Personen, die wegen einer Arbeit oder Ausbildung an einen anderen Ort pendeln und aufgrund der Wegstrecke am anderen Ort übernachten müssen, kann ein Einzelzimmer am Ort der Arbeit oder Ausbildung vergütet werden; vgl. Kapitel Ortsabwesenheit für einen Sonderzweck

Hat die Person Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, kann sie bestimmte Leistungen über die Arbeitslosenkasse beziehen; vgl. Kapitel Massnahmen bei Anspruchsberechtigung. Für Personen in Ausbildung und mit Anspruch auf Stipendien ist ein höherer Bedarf beim zuständigen Stipendienamt zu beantragen. Personen, die im Zusammenhang mit einer IV-Massnahme eine Abklärung und Eingliederung durchlaufen, können bei der IV-Stelle zusätzliche Wohnkosten abklären.

Ob die Wegstrecke für die Übernachtung am Wohnort zumutbar ist, hängt nicht nur von der Distanz zwischen Wohn- und Einsatzort ab. Es ist zu prüfen, ob das Reiseziel in zumutbarer Zeit erreicht werden kann, ob eine Rückkehr gleichentags möglich ist und ob der Aufenthalt an einem anderen Ort den Zielen der Sozialhilfe dient. 

Personen, die eine Ortsabwesenheit beantragen wollen, kann der Fragebogen und Antrag auf Ortsabwesenheit abgegeben werden. 

Die Sozialbehörde entscheidet im Einzelfall über einen Aufenthalt an einem anderen Ort und die dafür notwendigen Übernachtungskosten.

 

WohnformBerechnung

bei Freunden, Verwandten

  • in der Regel kein Kostenbeitrag

in Pension, Zimmer

Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.

Personen, die regelmässig an einem anderen Ort übernachten, stellen Antrag mittels Fragebogen und Antrag auf Ortsabwesenheit; vgl. auch Textbausteine, Ortsabwesenheit für Sonderzweck.

Textbausteine für die Verfügung sind im Kapitel Textbausteine, Bereich Wohnen und Wohnungssuche (Textbausteine für Ortsabwesenheit aufgrund Sonderweck) abgelegt.

Die SKOS erklärt in einer Praxishilfe die Zuständigkeit bei Wochenaufenthalt.