Zweck-Wohngemeinschaft
Die Wohnkosten werden nach Kapitel C.4.2 Abs. 3 Skos (Wohnkosten für Wohngemeinschaften) anteilig festgelegt. Bei einer Zweck-Wohngemeinschaft ist zu berücksichtigen, dass ihr Bedarf an Wohnraum höher ist als jener einer familienähnlichen Wohn- und Lebensgemeinschaft mit gleich vielen Personen.
Personen, die einen Untermietvertrag vorlegen, erhalten maximal die Kosten der Gesamtmiete anteilig auf die Anzahl Personen im Haushalt und nach den geltenden Mietzinsgrenzwerten; vgl. Kapitel Prüfung eines Untermietvertrags.
| Personengruppe | Berechnung |
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Zweck-Wohngemeinschaft |
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Unterstützten Personen kann das Merkblatt «Wohnen und Sozialhilfebezug» abgegeben werden. Wohnungssuchende erhalten das Formular für den Nachweis der Wohnungssuchbemühungen. Für den Bereich Wohnen und Wohnungssuche sind Textbausteine in einem separaten Kapitel abgelegt.