Kostengutsprache für Wohnkosten
Kostengutsprache wird erteilt, wenn das zuständige Sozialhilfeorgan bestimmte Kosten garantiert.
Lebt eine Person beispielsweise in einer Einrichtung, werden die Pensionskosten für gewöhnlich mit Kostengutsprache erledigt.
Kostengutsprache dienen der zweckgerichteten Verwendung von Leistungen und den Angeboten, an die sich die Kostengutsprache richtet, als Sicherheit für ihre Planung.
Gegenüber einer Vermieterschaft wird für gewöhnlich keine Kostengutsprache erteilt. Zur Sicherung der Leistungen werden unter besonderen Voraussetzungen mit Direktzahlung vorgenommen, ohne dass der Vermieterschaft für eine bestimmte Zeit Wohnkosten garantiert sind. Denn eine Kostengutsprache behält bis zu ihrem Widerruf Gültigkeit, wenn sie nicht befristet erteilt wird.
Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.