Haushaltsversicherungen

Die Gemeinden entscheiden, ob unterstützte Personen mit Aufnahmeverfügung zum Abschluss einer Haushaltsversicherung (= Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung) verpflichtet werden, wenn sie keinen oder einen ungenügenden Versicherungsschutz haben. Es werden die Kosten für die Grundversicherung und die Selbstbehalte für anerkannte Schadensfälle vergütet.

Haushaltsversicherungen für ein Gewerbe, gehören zu den Betriebskosten, die Selbständigerwerbende selbst bezahlen müssen.

Prämien und Selbstbehalte gehören zu den situationsbedingten Leistungen (SIL) nach Kapitel C.6.8 Abs. 1 lit. a Skos (Weitere SIL).

Liegt ein Versicherungsvertrag vor, ist zunächst ist zu prüfen, ob es sich um eine Grundversicherung handelt oder ob Zusatzversicherungen abgeschlossen wurden. 

Selbstbehalte für anerkannte Schadensfälle werden zum Minimaltarif übernommen. Fordert die Versicherung aufgrund eines Eigenverschuldens einen höheren Eigenbeitrag oder lehnt sie die Kosten vollständig ab, werden die Kosten nicht mit Sozialhilfeleistungen ausgeglichen. 

Leistungen der Versicherung an die unterstützte Person sind als Einnahmen an die Unterstützungsleistung anzurechnen, sofern sie nicht nachweislich für einen Schadensersatz eingesetzt werden.

Es kann von unterstützten Personen verlangt, die nur vorübergehend wirtschaftliche Hilfe beziehen, dass sie sich von der Versicherung die Prämien quartalsweise oder halbjährlich in Rechnung stellen lassen.

Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.

Ergänzungen

Ergänzungen

Personen in einer Einrichtung müssen allenfalls eine Versicherung für die Dauer ihres Aufenthalts in einer Einrichtung abschliessen. Die Kosten sind zu übernehmen.

Besonders für Personen in Zweck-Wohngemeinschaften ist zu überprüfen, ob sie in einer Haushaltsversicherung von anderen Bewohnern mitversichert sind. Handelt es sich um eine Anliegerwohnung, ist in der Regel auch eine eigene Haushaltsversicherung abzuschliessen. 

Es ist zu empfehlen, vor Bezahlung einer Rechnung die Police zu verlangen und einzusehen. Es werden nur Grundleistungen bezahlt. Manchmal kommt es vor, dass Vermögenswerte, beispielsweise E-Bikes, Drohnen, Modellflugzeuge, Schmuck und  Uhren oder eine Reise- oder Rechtsschutzversicherung mitversichert sind.

Es gibt Gemeinden, die für die Jahresprämien eine Obergrenze festlegen. Beispielsweise sind in den Unterstützungsrichtlinien im Kanton Basel-Stadt, Kapitel 10.3.4, Beträge festgelegt; Haftpflicht 130 Franken für eine Einzelperson, 170 Franken für Familien und Hausrat 95 Franken für ein Zimmer, 165 Franken für 2 Zimmer, 190 Franken für 3 Zimmer, 245 Franken für 4 Zimmer und 275 Franken für 5 Zimmer.