Bestätigung über die Mietzinsgrenzwerte

Sozialhilfeorgane legt die Mietzinsbeiträge fest, die am Wohnort gelten. Daher ist es wichtig, dass unterstützte Personen über die Mietzinsbeiträge in Kenntnis gesetzt sind. 

Personen mit Umzugsabsichten erhalten eine Information über die geltenden Mietzinsbeiträge. Die Information enthält den Hinweis, dass an jedem Wohnort andere Beiträge festgelegt sind.

Manchmal verlangen Vermieterschaften eine Bestätigung über den Sozialhilfebezug und die Mietzinsrichtlinien. In einem solchen Fall ist die Information mit dem Hinweis zu ergänzen, dass auch mit Einverständnis der Mieterschaft Direktzahlungen an die Vermieterschaft möglich sind. 

Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.