Mobiliar
Mobiliar für eine minimale Wohnungseinrichtung wird in der Regel einmalig vergütet und gehört zu den situationsbedingten Leistungen (SIL) nach Kapitel C.6.6 Abs. 1 Skos (Wohnen und Umzug).
Ersatzanschaffungen fallen in die Positionen des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt (GBL) nach Kapitel C.3.1 Erläuterungen a Skos (Grundbedarf und Warenkorb).
Ist eine sofortige Ersatzanschaffung für die Grundversorgung eines Haushalts notwendig und hat die unterstützte Person den Betrag nicht verfügbar, können die Kosten vorschussweise erbracht werden. Sie sind in der Regel mit Schuldanerkennung und Rückerstattungsverpflichtung sicherzustellen.
SIL sind in der Regel beim zuständigen Sozialhilfeorgan zu beantragen. Betroffene Personen werden in einem persönlichen Gespräch oder schriftlich über die Voraussetzungen und das Verfahren informiert.
Liegt ein Antrag vor, ist er innert einer angemessenen Frist zu beurteilen. Zunächst ist zu prüfen, ob die Vermieterschaft, die unterstützte Person oder Dritte für die Ersatzanschaffung aufkommen müssen. Ist Ersatz aufgrund eines verursachten Schadens notwendig, sind Versicherungsansprüche abzuklären.
Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.