Prüfung eines Untermietvertrags

Ein Untermietvertrag muss alle wichtigen Bestandteile eines rechtsgültigen Vertrags enthalten. Unterstützte Personen, die beispielsweise einen handschriftlichen Untermietvertrag ohne nähere Angaben vorlegen, können verpflichtet werden, einen mietrechtlich anerkannten Vertrag abzuschliessen. Der Mieterverband (MV, mieterverband.ch) stellt auf seiner Webseite kostenlos Vorlagen zur Verfügung. 

Liegt ein Untermietvertrag vor, sind verschiedene Punkte zu beachten. 

Zunächst ist zu prüfen, auf welche Namen der Untermietvertrag ausgestellt ist und welche Parteien unterschrieben haben. Manchmal kommt es vor, dass eine Drittperson im Untermietvertrag erwähnt ist, die für die Mietzinse haftet. Eine Bürgschaft ist besonders bei Mietschulden relevant. Denn dann müssen Kosten für offene Mietzinse nicht vom zuständigen Sozialhilfeorgan geprüft werden. 

Es ist zu prüfen, ob eine Mieterschaft einer unterstützten Person die Wohnung teilweise oder vollständig überlässt. Die Anzahl Personen, die sich in der Wohnung regelmässig aufhalten, ist zu ermitteln und hat Einfluss auf den Mietzinsbeitrag.

Für die Beurteilung des Kostenbeitrags ist der Hauptmietvertrag zu verlangen. Es werden nur die anteiligen Wohnkosten geprüft. Wenn beispielsweise eine Einzelperson mit einer Wohnungsmiete von Fr. 1'000.00 einen Untermietvertrag für eine zweite Person in Höhe von Fr. 800.00 abschliesst und das zuständige Sozialhilfeorgan die Kosten in Höhe von Fr. 800.00 vergütet, finanziert es die nicht unterstützte Erstperson indirekt mit, was nicht im Sinne des Gesetzgebers ist. Es gibt jedoch Gemeinden, die Wohnkosten bis zur maximalen Obergrenze des geltenden Mietzinsgrenzwerts bezahlen, wenn die Mieterschaft einen Mietvertrag nicht offenlegt.

Die Vermieterschaft kann die Untermiete ablehnen, wenn ihr Nachteile entstehen, beispielsweise wenn eine Wohnung überbelegt ist. In einigen Mietverträgen ist die maximal zulässige Anzahl Personen festgelegt und es gibt Hinweise über die zulässige Anzahl Personen in einem Haushalt. Wird die Anzahl überstrapaziert, ist davon auszugehen, dass die Vermieterschaft einem Untermietverhältnis nicht zustimmt. In einem solchen Fall werden Kosten für ein Untermietverhältnis in der Regel erst geprüft, wenn die schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft zum Untermietverhältnis vorliegt.

Für Schäden der Untermiete haftet der Hauptmieter. Daher hat er die Untermieter in seiner Haushaltsversicherung einzuschliessen. Die Notwendigkeit für einen Abschluss einer Versicherung in Untermiete ist im Einzelfall zu prüfen.

Diese Ausführungen sind nicht abschliessend. Es sind alle Punkte in einem Vertrag zu beachten.

Ergänzungen

Ergänzungen

Einige Gemeinden anerkennen in ihren Richtlinien einen Untermietvertrag erst, wenn die Zustimmung der Vermieterschaft vorliegt. Eine Vermieterschaft muss ihre Zustimmung zu einem Mietverhältnis nach Art. 262 Abs. 1 OR (Untermiete) zwar erteilen, sie kann sie aber auch stillschweigend billigen. Denn sie kann die Zustimmung auch nur unter bestimmten Voraussetzungen verweigern. Wurde eine Vermieterschaft nachweislich über ein Untermietverhältnis in Kenntnis gesetzt, darf einer unterstützten Person die Auszahlung von angemessenen Wohnkosten nicht verweigert werden.