Umzug, weitere Kosten

Personen, die umziehen, können verschiedene Kosten beantragen.

Kosten, die ohne Einverständnis der unterstützten Person von der Vermieterschaft vorausbezahlt und der Mieterschaft in Rechnung gestellt werden, beispielsweise für Elektroinstallationen, Schloss- und Schlüsselersatz sowie Türschilder, sind für gewöhnlich nicht von der Mieterschaft zu bezahlen. Fallen Kosten dennoch an, sind sie mit der Pauschale für den Grundbedarf (GBL) nach Kapitel C.3.1 Erläuterungen a Skos (Grundbedarf und Warenkorb) zu bezahlen. Sie gehören zum Unterhalt einer Wohnung.

Fallen nebst Mobiliar, Einlagerung von Mobiliar, Transport, Reinigung und Entsorgung weitere Kosten im Zusammenhang mit einem Umzug an, sind sie im Einzelfall und nach Kapitel C.6.8 Abs. 1 Skos (Weitere SIL) zu prüfen.

Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.