Verpflegungskosten
Verpflegungskosten (Nahrungsmittel und Getränke) sind nach Kapitel C.3.1 Erläuterungen a Skos (Grundbedarf und Warenkorb) im Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) enthalten und decken den Bedarf in einem Haushalt ab.
Unterstützte Personen, die ihre Mahlzeiten nicht zu Hause einnehmen können, beispielsweise weil sie einer Erwerbsarbeit nachgehen, eine Freiwilligenarbeit leisten oder an einer Bildungs- oder Integrationsmassnahme teilnehmen, haben manchmal mehr Ausgaben als Personen, die sich im eigenen Haushalt verköstigen können.
Verpflegungskosten für Hauptmahlzeiten ausserorts gehören zu den situationsbedingten Leistungen (SIL) nach Kapitel C.6.3 Abs. 2 lit. a Skos (Erwerb). Es ist eine Pauschale in Höhe von 8 bis 10 Franken pro Tag und Person empfohlen.
Die Anrechnung von Mahlzeiten für Kinder in einer externer Kinderbetreuung sind in einem separaten Kapitel erklärt.
Bei den Verpflegungskosten wird vom Grundsatz abgewichen, dass situationsbedingte Leistungen (SIL) vorgängig zu beantragen sind. Sie werden berechnet und ausbezahlt, wenn die Voraussetzungen für einen Bezug erfüllt sind. Weil die Kosten nach Arbeitspensum ausbezahlt werden, haben unterstützte Personen Angaben zu den geleisteten Arbeitsstunden pro Tag vorzulegen. Es gibt Gemeinden, die nach Vorlage sofort eine Auszahlung machen, andere bezahlen die Zulage mit der nächsten Monatsauszahlung aus. Erhalten unterstützte Personen von Arbeitgebern oder Sozialversicherungen Verpflegungskosten ausbezahlt, haben sie nach dem Prinzip der Gleichbehandlung Anspruch auf den festgelegten Betrag der Sozialhilfe. Die Differenz wird als Einnahme an die wirtschaftliche Hilfe angerechnet.
Haben unterstützte Personen Anspruch auf Verpflegungskosten durch die IV-Stelle, müssen sie diese mit Formular bei der IV-Stelle beantragen.
Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.
Die SKOS erklärt in einer Praxishilfe, wie mit dem Lohn ausbezahlte Verpflegungskosten in der Sozialhilfe behandelt werden.