Berechnungen
Berechnungen werden zunächst für den Bedarf unterstützter Personen vorgenommen; es wird ein Bedarfsbudget erstellt.
Sind finanzielle Ansprüche gegenüber Dritten abzuklären, wird das erweiterte Budget eingesetzt. Die Einnahmen von Dritten, beispielsweise von Eltern (= Elternbeitrag), Familienmitglieder, Verwandte und Freunde im gleichen Haushalt lebend (= Entschädigung für die Haushaltsführung) Konkubinatspartner (= Konkubinatsbeitrag), werden als Einnahmen an die Unterstützungsleistung angerechnet.
Für die Berechnung einer Verwandtenunterstützung wird nicht das erweiterte SKOS-Budget eingesetzt, sondern eine andere Berechnungsgrundlage, über die die SKOS in einer weiteren Praxishilfe informiert.
Die SKOS informiert über Berechnungen in einer Praxishilfe, wo sie die Bemessung der Unterstützung bei Ehepaaren mit getrennten Wohnsitzen erklärt und in einer weiteren Praxishilfe, in der sie erläutert, wie die Sozialhilfeleistungen berechnet werden, wenn das Kind bei seinen Elternteilen je zur Hälfte lebt. Diese Personengruppen sind in den Handlungshilfen in den Kapiteln Grundbedarf (GBL) und Wohnen erklärt.