Bedarfsbudget

Als Bedarfsbudget wird das Budget bezeichnet, das die wiederkehrenden Ausgaben und Einnahmen nach Sozialhilferecht berücksichtigt. 

Die Ausgabepositionen eines Bedarfsbudgets bei Beginn und Ende einer Sozialhilfeunterstützung gehen in den Gemeinden unterschiedlich weit. Entscheidend sind die geltenden Rechtsgrundlagen am Wohnort. 

In Kapitel C.2 Erläuterungen d Skos (Schwelleneffekte) empfehlen die SKOS, für die Vermeidung von Schwelleneffekten, bei der Bemessung der Eintritts- und Austrittsschwelle auch ergänzende Positionen zu berücksichtigen; vgl. Kapitel Prüfung eines Schwelleneffekts. Mit ergänzenden Positionen sind situationsbedingte Leistungen gemeint, beispielsweise wiederkehrende Ausgaben im Zusammenhang mit einem Erwerb (Fahrkosten, Verpflegungskosten, Kosten für familienergänzende Kinderbetreuung) oder Einkommensfreibetrag (EFB).

Kantone legen in ihren Gesetzen fest, welche Positionen bei Ein- oder Austritt in Sozialhilfeunterstützung gelten.

Für die Ausgestaltung der Budgets haben Soziale Dienste in ihren Datensystemen Tabellen, die ihnen die möglichen Positionen für die Ausgaben und Einnahmen vorgeben. Sozialhilfeorgane, die solche Systeme nicht verfügbar haben, ist in den SKOS-Richtlinien in Kapitel C.2 Praxishilfen, Berechnungsgrundlagen ist eine Exceltabelle für die Erstellung eines Budgets hinterlegt.

Die Bestandteile eines Bedarfsbudgets sind in Kapitel C.1 Skos (Materielle Grundsicherung) erklärt. In Kapitel C.2 Erläuterungen a Skos (Budgetberechnung) ist erklärt, welche Einnahme- und Ausgabepositionen in einem Bedarfsbudget aufzunehmen sind. 

Es gibt weitere Formen und Arten einer Budgetausgestaltung; vgl. Kapitel Budgets und Berechnungen.