Verrechnungen

Verrechnungen kommen in der Sozialhilfepraxis u.a. vor, wenn Leistungen später eintreffen und mit bereits ausbezahlten Sozialhilfeleistungen verrechnet werden. Verrechnungen werden auch vorgenommen, wenn unterstützte Personen Leistungen aus anderen Gründen zurückerstatten müssen, beispielsweise aufgrund von Falschzahlungen durch Sozialhilfeorgane oder Dritte oder bei zweckentfremdeten Leistungen

Je nachdem, ob eine Sozialhilfeleistung vorschussweise erbracht wurde oder nicht, sind andere Regeln zu beachten, die in den folgenden Kapiteln näher erklärt sind.

Bei einer Verrechnung ist die Zeitbeziehung (Zeitidentität) zu beachten. 

Zu den Verrechnungen nimmt die SKOS in verschiedenen Praxishilfen Stellung. Beispielsweise erklärt sie in einer Praxishilfe, welche Zahlungseingänge verrechnet werden dürfen und in einer anderen Praxishilfe beantwortet sie die Frage, ob Betreuungskosten mit Schulden verrechnet werden können.