Zeitbeziehung (= Zeitidentität)

Die Zeitbeziehung (Zeitidentität), in den SKOS-Richtlinien in Kapitel E.2.2 Abs. 2 und Erläuterungen a Skos als zeitliche Kongruenz bezeichnet) bedeutet, dass nachträglich eingehende Leistungen nur für die den gleichen Zeitraum betreffenden und ausbezahlten Sozialhilfeleistungen verrechnet werden. Die SKOS weis darauf hin, dass es nicht erforderlich ist, jeden Monat (oder jedes Jahr) einzeln abzurechnen; es kann auch eine quartalsweise Verrechnung erfolgen (drei Monate gesamthaft). 

Überschüsse und vorperiodische Leistungen werden nicht verrechnet, sondern als Einnahmen an die Unterstützungsleistung angerechnet.