Ehepartner, getrennt wohnend
Manchmal sind antragstellende Personen verheiratet oder leben in eingetragenen Partnerschaften, wohnen aber nicht mit dem Partner oder der Partnerin zusammen.
Liegt keine Trennungsverfügung vor, sind nähere Abklärungen zu treffen, weil sich Eheleute und eingetragene Partner gegenseitig helfen müssen. U.a. ist zu klären, ob eine Trennungsabsicht besteht und ob sie sich gegenseitig unterstützen können.
Für die Abklärung kann antragstellenden Personen der Fragebogen und Antrag für Personen mit Ehepartner/in an einem anderen Wohnort in der Schweiz oder im Ausland abgegeben werden.