Gratifikationen, Prämien etc.
Gratifikationen, Prämien, (Einmal-)Zulagen, Zuschüsse, Provisionen, Umsatzbeteiligungen und weitere vom Arbeitgeber oder Auftraggeber ausbezahlte Leistungen sind Lohnbestandteile, die als Einnahmen nach Kapitel D.1 Skos (Einnahmen) vollständig an die wirtschaftliche Hilfe zum Zeitpunkt ihrer Verfügbarkeit anzurechnen sind; vgl. Kapitel D.1 Erläuterungen d Skos (Zeitpunkt und Umfang der Abrechnung).
Zuschüsse, die nicht als Lohnbestandteile gelten; vgl. Kapitel Zuschüsse.