Kleine Sozialhilfe
Als kleine Sozialhilfe wird im Kanton Zürich die Hilfe für Personen bezeichnet, die ihr sozialhilferechtliches Existenzminimum nicht decken können, aber keine Sozialhilfeleistungen beziehen wollen.
Sie können um Übernahme der Krankenkassenprämien ersuchen, ohne gleichzeitig Regelsozialhilfe zu beantragen.
Für den Anspruch auf kleine Sozialhilfe sind Voraussetzungen abzuklären, die in einem Informationsschreiben des Kantons Zürich ausführlich erklärt sind.