Notfallhilfe
Notfallhilfe ist eine einmalige oder befristete Unterstützungsleistung zur Bewältigung einer akuten Notlage. Sie bezieht sich auf einen konkreten Bedarf und soll die Notlage durch eine einmalige Kostenvergütung abwenden.
Sie kann beispielsweise die Erstversorgung nach einem Unfall, ein Rückreiseticket an den Aufenthalts- oder Wohnort oder situationsbedingte Leistungen wie eine Zahnsanierung oder eine befristete Kostenübernahme für ein begleitetes Besuchsrecht umfassen.
Auch Wohnkosten können einmalig übernommen werden, sofern sie verhältnissmässig sind, von der antragstellenden Person später wieder selbst getragen werden können und der Wohnraum noch nicht gekündigt ist.
Notfallhilfe wird Personen für einen einmaligen oder befristeten konkreten Bedarf gewährt.