Regelsozialhilfe
Als Regelsozialhilfe wird diejenige Form der Unterstützung bezeichnet, die allen Personen ausgerichtet wird, die sich in der Schweiz an einem Wohnort anmelden können und einen Bedarf an Sozialhilfeleistungen haben. Für diese Personengruppe gelten die Regelungen des Bundesgesetzes über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG), die kantonalen Sozialhilfegesetze und die Bestimmungen am Wohnort. Sie erhalten die Leistungen der materiellen Grundsicherung nach Kapitel C.1 Skos (Zweck der materiellen Grundsicherung).
Die materielle Grundsicherung umfasst Bedarfspositionen für eine existenzsichernde Grundversorgung, beispielsweise für Nahrung, Kleidung, Obdach und medizinische Grundversorgung sowie individuell ergänzte Leistungen, beispielsweise für die Grundversorgung des Haushalts, die Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben und im Zusammenhang mit Massnahmen für die berufliche und soziale Integration. Nebst den bedarfsbezogenen Positionen sind leistungsbezogene Positionen vorgesehen, die die Leistung einer unterstützten Person honorieren. In den Kantonen werden sie als Zulagen oder Zuschüsse bezeichnet.
In Kapitel C.1 Erläuterungen a Skos (Zweck der materiellen Grundsicherung) ist eine Darstellung mit den Bestandteilen der materiellen Grundsicherung enthalten, die die Abgrenzung zwischen bedarfsbezogenem und leistungsbezogenem Budget illustriert.
Die Ausgabepositionen der materiellen Grundsicherung
bedarfsbezogene Positionen
Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL)
Wohnkosten einschliesslich der mietrechtlich anerkannten Nebenkosten
Kosten für die medizinische Grundversorgung
grundversorgende situationsbedingte Leistungen (grundversorgende SIL)
zuzüglich individuelle und leistungsbezogene Positionen
fördernde situationsbedingte Leistungen (fördernde SIL)
Zulagen/Zuschüsse, z.B. Einkommensfreibetrag (EFB) und Integrationszulage (IZU)