Regelsozialhilfe
Als Regelsozialhilfe wird jene Unterstützung bezeichnet, die allen Personen ausgerichtet wird, die Anspruch auf alle Leistungen der materiellen Grundsicherung haben.
Sie umfasst Leistungen zur existenzsichernden Versorgung, insbesondere für Nahrung, Kleidung, Wohnen und medizinische Grundversorgung. Hinzu kommen individuell ergänzte Leistungen, etwa für den Haushalt, die Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben sowie Massnahmen zur beruflichen und sozialen Integration. Neben den bedarfsbezogenen Leistungen sind auch leistungsbezogene Positionen vorgesehen, welche die Mitwirkung unterstützter Personen honorieren. Diese werden in den Kantonen unterschiedlich als Zulagen oder Zuschüsse bezeichnet.
In Kapitel C.1 Erläuterungen a SKOS sind die Bestandteile der materiellen Grundsicherung verdeutlicht die Abgrenzung zwischen bedarfs- und leistungsbezogenem Budget illustriert.
Bedarfsbezogene Positionen:
Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL)
Wohnkosten inklusive mietrechtlich anerkannter Nebenkosten
Kosten der medizinischen Grundversorgung
Grundversorgende situationsbedingte Leistungen (SIL)
Zusätzlich individuelle und leistungsbezogene Positionen:
Fördernde SIL
Zulagen und Zuschüsse, z. B. Einkommensfreibetrag (EFB) und Integrationszulage (IZU)
URLs
Zweck der materiellen Grundsicherung
Anspruchsvoraussetzungen