Finanz- und Einkommensverwaltung

Soziale Dienste können freiwillige Finanzhilfen anbieten. Die Einkommensverwaltung kann sowohl zur Abwendung einer Notlage, zur zweckgerichteten Verwendung der Leistungen im Sozialhilfebezug als auch nach Ende einer Sozialhilfeunterstützung gewährt werden. 

Weil die persönliche Hilfe dort einsetzt, wo sich eine Person nicht selbst helfen kann, ist diese Hilfeleistung für Personen ohne Bedarf auf Sozialhilfe für diejenigen Personen einzurichten, die keine Mittel für die Bezahlung von Hilfen, beispielsweise Treuhanddiensten, haben. 

Die Übernahme einer freiwilligen Einkommensverwaltung kann auch davon abhängig gemacht werden, wie weit eine Person mit dieser Massnahme befähigt werden kann, ihre Finanzen wieder selbständig zu verwalten. Ist vorauszusehen, dass eine Finanzverwaltung oder gar weitere Hilfsmassnahmen auf Dauer notwendig sind, sind andere Hilfen zu organisieren, beispielsweise eine Finanzbeistandschaft durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder durch den Treuhanddienst der Pro Senectute für ältere Personen mit bescheidenem Einkommen.

Voraussetzung nach den Empfehlungen in den SKOS-RL ist auch, dass die betroffene Person das zuständige Sozialhilfeorgan mit der Finanzverwaltung beauftragt und alle notwendigen Vollmachten unterzeichnet; vgl. Kapitel Sicherung von Vollmachten. Die Ziele für alle Formen der Massnahmen werden mit Zielvereinbarung geregelt; sie sollen nicht auf Dauer bestehen.

Die Angebote für freiwillige Finanz- und Einkommensverwaltung gehen in den Gemeinden unterschiedlich weit.

Voraussetzungen für die Verwaltung

  • die betroffene Person kann das Ziel der selbständigen Einteilung ihrer Finanzen erreichen, 

  • sie ist bereit, alle notwendigen Vollmachten zu unterzeichnen,

  • sie ist zur kooperativen Zusammenarbeit bereit.

Die Zusammenarbeit kann mit Zielvereinbarung geregelt werden.

Für eine Einkommensverwaltung auf Dauer sind andere Hilfeeinrichtungen anzusprechen, z.B. die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder Treuhanddienst Pro Senectute.

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