Freibeträge bei Aufnahme in Unterstützung
In den meisten Kantonen werden Freibeträge bei Unterstützungsbeginn gewährt.
In den SKOS-RL sind folgende Freibeträge festgelegt:
Freibeträge
6'000 Franken für eine Einzelperson
12'000 Franken für ein Ehepaar
3'000 Franken für jedes minderjährige Kind
jedoch maximal
15'000 Franken pro Unterstützungseinheit
Unterstützte Personen haben keinen Anspruch auf die Ausschöpfung der Obergrenze des Freibetrags. Erhalten sie zu einem späteren Zeitpunkt Einkommen, etwa aus dem Verkauf eines Motorfahrzeugs oder nachträglich ausbezahlte Löhne, wird der Differenzbetrag zur beim Eintritt geltenden Vermögensobergrenze nicht nachträglich berücksichtigt.
Der Freibetrag gilt grundsätzlich nur zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Unterstützung.
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