Fristen für die Bezahlung von Rechnungen und Auszahlung

Bei der Zahlung von Rechnungen stellt sich immer wieder die Frage, welche Kosten in die Unterstützungszeit fallen und von Sozialhilfeorganen zu übernehmen sind.

Nach Kapitel C.2 Erläuterungen f Skos (Zeitliche Zuständigkeit) fallen zunächst alle Rechnungen in die Unterstützungszeit, die nach Aufnahme und vor Ende einer Sozialhilfeunterstützung fällig sind.

Kostenvergütungen, für die Kostengutsprache geleistet wurde, sind so lange zu übernehmen, wie die Frist bei erteilter Kostengutsprache gilt.

Eine Auszahlung für eine Monatszahlung ist vorschüssig im Vormonat auszubezahlen, damit die betroffenen Personen ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen können; vgl. Kapitel Fristen für die Auszahlung.

Fristen für die Bezahlung von (Leistungsab-)Rechnungen und weitere Fristen sind die verschiedenen Fristen näher erklärt.