Fristen bei Ende einer Unterstützung

Das Datum einer Rechnungsstellung und die Fälligkeit für die Bezahlung ist zu beachten; vgl. Kapitel C.2 Erläuterungen f Skos (Zeitliche Zuständigkeit). Denn solange keine Rechnung ausgestellt wird, kann sie eine Person auch nicht bezahlen.

Beispiel: Kann sich eine Person am 30. Juni wirtschaftlich verselbständigen und legt sie eine Rechnung vor, die sie am 10. Juni des gleichen Monats zugestellt bekommen hat und für die ihr eine Zahlungsfrist von 30 Tage gewährt worden ist, fällt das Datum der Fälligkeit auf den 30. Juli und damit nicht mehr in die Unterstützungszeit. Es kann erwartet werden, dass die Person die Rechnung mit ihren Einnahmen bezahlt.

Hat ein Sozialhilfeorgan Kostengutsprache geleistet und ist sie noch in kraft, gelten die Fristen bei erteilter Kostengutsprache