Handlungsmöglichkeiten der Sozialhilfeorgane
Die Sozialhilfeorgane verfügen über verschiedene Handlungsmöglichkeiten. Diese dienen einerseits der Strukturierung eines Unterstützungsfalls und andererseits der Einflussnahme auf das Verhalten. Zudem können sie zur Sicherung von Leistungen oder als Reaktion auf Pflichtverletzungen eingesetzt werden.
Einige Massnahmen erfordern das Einverständnis der betroffenen Person und werden in Form von Vereinbarungen umgesetzt. Andere können gestützt auf gesetzliche Grundlagen auch ohne Zustimmung angeordnet werden. Wieder andere werden mündlich oder schriftlich mitgeteilt, ohne dass eine Kenntnisnahme oder Zustimmung erforderlich ist, da sie für die Betroffenen keine nachteiligen Folgen haben.
In den folgenden Kapiteln werden häufige Handlungsmöglichkeiten im Sozialhilfebezug erläutert; sie werden im Folgenden als Massnahmen bezeichnet.